Kategorie: Regeln & Recht
Dauercamping bewegt sich in einer Grauzone zwischen Urlaub und Wohnen. Wer seinen Erstwohnsitz auf dem Campingplatz anmelden will, stößt am Bodensee fast überall auf Baurecht und Platzordnung. Auch Untervermietung, Besuchsregeln und Nachtruhe sind häufiger Streitpunkt, als man beim Einzug denkt.Darf ich dauerhaft auf dem Campingplatz wohnen?In der Regel nein: Die meisten Plätze sind als Erholungsgebiet ausgewiesen, nicht als Wohngebiet, und die Platzordnung schließt das Wohnen aus. Erlaubt ist die Nutzung in der Freizeit. Dazu kommen Gasprüfung, Haftpflicht und Versicherung des Wohnwagens sowie die Frage, was bei Kündigung mit dem Aufbau passiert. Hier stehen die Regeln, verständlich erklärt, mit Verweis an die zuständigen Stellen für den Einzelfall.
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